Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit der Lieferung und dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder Geräten, welche Batterien oder Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz verpflichtet, folgende Hinweise an Endnutzer von Batterien zu richten. „Endnutzer“ ist dabei derjenige, der Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzt und in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiterveräussert.

Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Bitte beachten Sie, dass Batterien nach Ablauf ihrer Lebensdauer nicht in den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen oder im Handel vor Ort abzugeben. Sie können Ihre gebrauchten Batterien auch an uns per Post zurücksenden oder direkt bei uns abgeben.
Zur unentgeltlichen Rücknahme sind wir als Vertreiber von Batterien verpflichtet. Unsere Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf die Art von Batterien, die wir auch als Neuware im Sortiment führen oder geführt haben.

Erklärung der Batteriesymbole

Batterien sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet:

Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
Ggfs. unter dem Mülltonnensymbol angegebene Zeichen stehen für:
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber